Kaufland Mobil im Telekom Netz.

  • [...]

    Aber andere Provider haben eben schon Gerichtsverfahren hinter sich und der Tenor war eben einheitlich, das das Startguthaben eine mit dem Starterpaket gekauftes Guthaben ist und somit für alle Dienstleistungen in der Preisliste ( also auch für die Opt.In.Gebühren) genutzt werden können muss.


    Wie gesagt....kaufland mobil ist noch relativ neu....aber auch Kaufland wird irgendwann genau dies von einem Gericht gesagt bekommen und es ist eigentlich schade, das man es darauf ankommen lassen will bei Kaufland....anstatt sich da anzupassen und das gekaufte Startguthaben eben auch für die Opt.In.Gebühr zuzulassen ohne das es erst ein Richter bescheinigen muss.


    [...]

    Um nochmal auf sachlicher Ebene auf die bereits mehrfach genannte These zurückzukommen:


    Ich habe versucht, diese Gerichtsurteile, die sich nach der obigen Aussage zufolge explizit auf Startguthaben beziehen sollen, zu recherchieren.


    Gefunden habe ich wie bereits in einem meiner jüngsten Beiträge angedeutet lediglich die üblichen, teils in die Jahre gekommenen Entscheidungen, die sich konkret auf

    • Die Gültigkeit von Prepaid-Guthaben an sich (Es darf grds. nicht verfallen)
    • Den Anspruch auf Auszahlung/monetäre Erstattung von kundenseitig aufgeladenem/eingezahltem Guthaben (vergleichbar mit der gesetzl. Gültigkeit von Gutscheinen bzw. Verjährungsfrist von diesbezüglichen Ansprüchen nach Ablauf von drei Jahren)
    • Der Untersagung von unverhältnismäßigen Bedingungen, die an eine Guthabenauszahlung seitens der Provider zwingend geknüpft wurden (z.B. verpflichtende Einsendung von SIM-Karten bzw. SIM-Karten-Pfand / Nachweis der Aufladungen mit Belegen o.ä.)

    bezogen haben. (Im Übrigen waren dies alles Aspekte, in denen Provider zunächst willkürlich sowie zu Ungunsten von Verbrauchern agiert haben.)


    Eine rechtskräftige Entscheidung, wie mit einem beim Kauf inkludierten Startguthaben umgegangen werden darf bzw. ob / inwieweit eine Einschränkung hinsichtlich ihrer Verwendung vertretbar ist, habe ich leider nicht gefunden.


    Wenn es hierzu einen sog. Präzenzfall gäbe, würde es ein Gericht im Falle von Kaufland Mobil nämlich überhaupt nicht für nötig erachten, hier (nochmals) eine Klärung herbeizuführen, da es in dem Fall bereits eine gültige Rechtssprechung gäbe, worauf zu verweisen ist.


    In meinem geschilderten Fall - und in manch weiteren (vergangenen bzw. zukünftigen) Fällen - ist es allerdings essentiell, für die Kommunikation mit Kaufland Mobil einen belastbaren Beleg liefern zu können, damit eine weitere Auseinandersetzung möglichst zielführend für unseren Bedarf verläuft statt in weiteren willkürlichen Verhandlungen (wer hat wieviel "Kauf-Guthaben" auf dem Konto und wem wird ab einer gewissen Summe, die sich den exorbitanten 6,82 Euro nähern, das Opt-In nach Absegnung durch Vorgesetzte gewährt...) zu münden.


    So ist die bloße Nennung, dass es da wohl Urteile gäbe, im aktuellen Kontext für mich (und ggf. für andere) leider völlig nutzlos - schade!


    Und das sage ich bewusst ohne einer Wertung (von Personen, die ich nicht kenne), da ich dies zum einen v.a. im Rahmen einer Online-Kommunikation für grds. angebracht halte und zum anderen Chickolinos teils außergewöhnlich umfangreiche Schilderungen seiner Alltagserfahrungen und des damit verbundenen Wissens für die Belange eines solchen Forums hier als Bereicherung wahrnehme.


    Sollten also jemand zu einer bereits erfolgten rechtlichen Klärung zum Umgang mit Startguthaben belastbare, d.h. für die Auseinandersetzung mit Kaufland Mobil geeignete Quellen finden, bitte her damit!


    BTW: Dies ist das erste Mal seit langer Zeit, dass ein Anbieter bei dem Versuch, eine Portierung zu beauftragen, sich in dieser Manier so überraschend bzw. zum Nachteil der Kundschaft querstellt. Von anderen, auch Discountern habe ich sowas noch nicht erlebt.

    Aktuelle Nutzung: LIDL Connect und satellite Plus im iPhone SE (1. Gen.)


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  • Finde es schade, dass hier und auch in den anderen Threads es häufig nur noch darum geht, Startguthaben auszuzahlen zu lassen oder damit die Portierungsgebühren zu zahlen.

    Ich finde es zugegebenermaßen auch nicht erbaulich, dass sich hier ein einzelner Anbieter in der großen (Prepaid-)Landschaft bei der Beauftragung einer Standard-Dienstleistung so kundenunfreundlich verhält - bei anderen Providern gibt es wie bereits geschrieben diesbezüglich keine Diskussion - warum auch...

    Daher geht es mir hier primär um's Prinzip, als um die lächerlichen 6,82 Euro Mehr-Ausgaben bzw. -Einnahmen.


    Und dass Sachverhalte, die suboptimal laufen, gerade hier in einem solchen Forum diskutiert werden, sollte wohl im Rahmen des Denkbaren sein, oder?

    Zum Zeitpunkt X wird es womöglich ein anderer Sachverhalt sein, der Dich (und manch andere) dann tangiert.


    Unabhängig von der rechtlichen Bewertung dieser Frage sollte dies doch eine Ausnahme sein. Verbraucht das Startguthaben doch einfach regulär und bucht davon ein Datenpaket etc. Ich habe schon sehr viele Prepaid Angebote getestet und wenn mir die Nummer wichtig war, habe ich für die Portierung bei o2 und Vodafone eben die 6,82€ per Überweisung aufgeladen, bei Telekom Angeboten 10€. Das Start- und Bonusguthaben habe ich vorher bereits verbraucht. Das sollte doch jeder schaffen bevor man beim Provider um die Auszahlung betteln muss oder noch schlimmer das Ganze rechtlich prüfen lässt. Denn wenn man es nicht mal schafft das Startguthaben auszugeben, für was hat man die Sim dann überhaupt registriert?

    Ja, das ist in der Tat eine Ausnahme. Wenn sich hier eine Zufriedenheit mit dem Anbieter eingestellt hatte, wäre das Kundenverhältnis ein längeres, ggf. sogar ein dauerhaftes gewesen. Dem ist aber nicht so, eher im Gegenteil. Und vor dem Startguthaben gab es ja noch den bekannten Portierungsbonus.


    Schön, das kannst Du ja gerne für Dich so praktizieren. Ich möchte jedoch immer noch gerne selbst entscheiden, wann ich welche Dienstleistung von einem bereits vorab bezahlten Geldes-Gegenwert ("Pre-Paid") in Anspruch nehme.


    Wichtig ist doch nur, dass Kaufguthaben ausgezahlt wird und die Dauer der Auszahlung sowie der Umgang der Provider mit diesem Thema, darüber darf gerne diskutiert werden.


    Oder z.B. wo die seit Monaten angekündigten neue Kaufland Mobil App bleibt. Das sind doch relevante Fragen.

    Auch schön, dass Du uns bei dieser Gelegenheit mitteilst, was Du aus Deiner Sicht für wichtig und diskussionswürdig erachtest. Wir sind hier jedoch eine höchst diverse Gemeinschaft, oder irre ich?


    Für mich wiederum ist eine App völlig irrelevant, maßgeblich ist in meinem Kreis eine verlässliche, funktionsfähige Kundenverwaltung via Web-Login.


    Jedoch würde ich mir nicht anmaßen, meine persönlichen Interessen so zu verorten, als wären sie für alle im Forum allgemein gleichermaßen relevant und in Bezug auf eine Verhaltensweise, die nicht der eigenen entspricht, hier belehrend aufzutreten.


    Was ich persönlich wirklich schade finde, dass es in der Forums-Kommunikation Thread-übergreifend in letzter Zeit regelmäßig zu persönlichen Übergriffen kommt - sei es, weil persönliche Vorannahmen auf Andere projiziert werden, die eigenen Vorstellungen/Ansichten/Meinungen/Haltungen partout auch vom Gegenüber vertreten werden sollen oder schlicht und ergreifend Sachverhalte missverstanden/fehlinterpretiert werden, weil zu wenig rückgefragt wird.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Guthaben () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Guthaben mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Es würde mich sehr wundern, wenn es zum Thema Verwendbarkeit von Startguthaben für die ausgehende Portierungsgebühr bereits einen Prozess, geschweige denn ein Urteil gibt. Außer KL-Mobil wüsste ich keinen Provider, den es überhaupt betrifft oder je betroffen hätte.

    Zum anderen wird es KL-Mobil sicher nie zu einem Prozess kommen lassen, sondern vorher einlenken. Sie würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren und dürften ab dann nicht einmal mehr versuchen, sich querzustellen. Da führt man dann doch lieber die aktuelle Praxis weiter, bei der an Ende wahrscheinlich 99% der Kunden nachgeben und die Portierungsgebühr aufladen.

    Wer hier schimpft, dem ist es unbenommen, (ohne großes Risiko) einen Prozess anzustrengen oder er wendet sich an eine Verbraucherzentrale. Die könnten durchaus tätig werden, sofern nennenswert Beschwerden eingehen, was ich mir aber ehrlich gesagt bei dieser Thematik nicht vorstellen kann.

    Zumal ich nicht glaube, dass überhaupt viele betroffen sind. Ich habe den telefonischen Kundenservice von KL-Mobil bisher als eher entgegenkommend wahrgenommen, so dass ich eigentlich erwarten würde, dass jeder, der einigermaßen den richtigen Ton trifft, auch ein Opt-In mit Startguthaben gesetzt bekommt. Zur Not muss man halt ein paar Hotline-Mitarbeiter "durchprobieren" und dazwischen immer wieder Kreide fressen. Allerdings ist für @JeGe dieser Tipp wohl eher nicht geeignet.

    Ich bin an sich ja auch jemand, dem so ein nicht-rechtskonformes Gebaren eines Providers ziemlich gegen den Strich geht, aber ganz ehrlich muss man halt auch sagen, dass die Problematik hauptsächlich durch die extrem hohen Rufnummermitnahmeboni von KL-Mobil entstanden sind. Sonst wäre das Startguthaben eh längst weg. Wenn einem 50 EUR geschenkt werden, könnte man einerseits sagen, scheiß auf die 6,82 EUR. Andererseits ist KL-Mobil aber auch selber Schuld, wenn mit solchen Boni Kunden gelockt werden.

    Am Ende muss jeder selber entscheiden, wie viel Aufwand er treiben möchte. Mit bzw. kurz vor einem Prozess wird er seine 6,82 EUR auf jeden Fall bekommen, aber ist es den Aufwand Wert?

    Ergänzung: Ich sehe gerade im Impressum von KL-Mobil, dass die Telekom Deutschland Multibrand GmbH bereit ist, am Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur teilzunehmen. Das wäre also auch noch eine Option, die zumindest kein finanzielles Risiko darstellt. Kostet "nur" Lebenszeit.

    Einmal editiert, zuletzt von nios32 ()

  • ... Ich bin an sich ja auch jemand, dem so ein nicht-rechtskonformes Gebaren eines Providers ziemlich gegen den Strich geht, ...


    Wenn einem 50 EUR geschenkt werden, könnte man einerseits sagen, scheiß auf die 6,82 EUR.


    ... ist es den Aufwand Wert?

    Das sehe ich ganz ähnlich.


    Wieviele sind "damals" wohl nur wg. des hohen Bonus zu KL-Mobil gewechselt?

    Dual-SIM: 1. (aktuell) CallYa Digital, 2. Standard: fraenk | satellite

  • Thomas,


    das, was du jetzt gelöscht hast (sprich diesen meinen Beitrag), waren weder Beleidigungen geschweige denn Unterstellungen, sondern Tatsachen - einfach mal nachlesen (ca. 3 - 4 Monate in dessen Beiträgen zurückblättern).

    ICH habe es nicht nötig zu lügen!

    Ich hatte dich dbzgl. schon mal angeschrieben bzw. den Post gemeldet. Antwort? Pfff...


    Das, was du gelöscht hast, war deine eigene Schande.

    Und von mir aus kannst du mich jetzt auf Lebenszeit sperren. Ist mir sowas von egal.

  • @JeGe Ich bin kein Richter und mir steht es einfach nicht zu da ein Urteil zu fällen, Punkt aus und Ende. Da ändert auch eine Meldung nichts, wenn ich nichts mache dann ist das meine Entscheidung zum Fall/zur Meldung. Ob du da nun gehst ist vollkommen deine Sache und mir auch egal. Dein Satz mit der Sperre ist da vollkommen lächerlich. Das kannst du im Kindergarten bringen, aber bitte nicht hier.


    OT Ende und zurück zu Kaufland Mobil im Telekom Netz.

    Danke.


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    2002 - 2022, 20 Jahre TT:

    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Mal zur Sache: ich nutze seit ca

    20 Jahren nur Prepaid-SIM-Karten und noch nie hat sich bei mir ein Anbieter geweigert, die Portierungegebühr mit dem Startguthaben zu verrechnen. Der letzte Anbieter, der das problemlos akzeptiert hatte: Kaufland Mobil vor ein paar Wochen. Ich hatte damals für 10 Euro eine Sim gekauft, Nummer portiert und ca. 53 Euro vertelefoniert und nie auch nur einen Cent aufgeladen. Dann Nummer zu LIDL Connect mitgenommen, ohne Probleme.

  • Dazu hast du auch einen Präzedenzfall parat wo man das nachlesen kann?


    Um nochmal auf sachlicher Ebene auf die bereits mehrfach

    In meinem geschilderten Fall - und in manch weiteren (vergangenen bzw. zukünftigen) Fällen - ist es allerdings essentiell....


    So ist die bloße Nennung, dass es da wohl Urteile gäbe, im aktuellen Kontext für mich

    für mich war es ( bislang 2 x ) problemlos möglich beim Anruf bei Kaufland mobil reichte der einfache Hinweis


    Sie wissen aber schon, das es Urteile gibt die besagen....


    In einem Fall ohne Rückfrage beim Chef, das zweite mal mit Rückversicherung der hotlinemitarbeiterin beim Chef.....und ich hatte mein Opt.In


    Meine Erfahrung, selbst wenn man ein Aktenzeichen hätte, das wäre wohl bei der Kaufland Hotline eher irrelevant.


    ----


    Nochmal zu der Situation


    Wenn ich vor vielleicht 5,5 Jahren ein Gerichtsurteil gelesen habe, dann vor 2,75 Jahren etwas ähnlich gelagertes und vor vielleicht 4 Monaten nochmal etwas....


    Dann ist es wohl nachvollziehbar, das ich mich daran noch erinnern kann, aber ich würde niemand kennen, der dann alle 3 Aktenzeichen im Kopf hat oder auch nur griffbereit hätte.


    Ich kenne nunmal keinen realen Shelden Cooper Limit Eidethischem Gedächtnis und vermute mal die werden in Deutschland auch relativ selten gesät sein.


    Deshalb....wenn ich nicht zufällig...einen Link habe ( dann kann ich den nun noch dazuschreiben), dann habe ich den eben nicht greifbar.


    Dann kann jeder die Info so nehmen, wie vieles im Internet....eskönnte stimmen, und wenn es für mich wichtig ist, kann man nachfragen.


    Aber bitte nicht fordern....


    Wie schon mal oben geschrieben....jeeem stehen dieselben Möglichkeiten zum suchen zur Verfügung und jeder weiss, das eine solche Suche auch sehr zeitaufwendig sein kann.


    Wenn es eben nicht sofort griffbereit ist....dann ist es eben nicht griffbereit...fertig....und dann muss man halt ggf. Selbst auf die Suche gehen und nicht fordern.


    ....und damit soll dann das Thema auch für mich abgeschlossen sein.


    Wer freundlich in den Wald hineinruft....kommt oftmals zum einfacheren guten Ergebnis...


    Also...hotline freundlich darauf hinweisen, es gibt da aber....


    Könnte es vielleicht sein, das sie da eine Schulung diesbezüglich verpasst haben in letzter Zeit,...


    Würden sie da bitte nochmal mit ihrem Chef Rücksprache nehmen...ich brauche das dann falls es nicht klappt sowieso schriftlich....inkl einer Begründung....


    Sobald die Arbeit anders zu gross wird....man aber freundlich bleibt....gibt es dann doch meistens einen kleinen dienstweg.

  • Finde es schade, dass hier und auch in den anderen Threads es häufig nur noch darum geht, Startguthaben auszuzahlen zu lassen oder damit die Portierungsgebühren zu zahlen.

    Es gibt Leute die sich darauf spezialisiert haben, nur wegen eines Wechselbonus, der deutlich über den Portierungskosten liegt, zu einem Anbieter zu wechseln, um dann nach Verbrauch des Wechselbonus, am besten ohne einen einzigen Cent zu zahlen, zum nächsten Anbieter zu wechseln und dort das selbe Spiel von vorne zu beginnen. So lange den Prepaidanbietern die Neukunden wichtiger sind als die Bestandskunden, wird sich daran auch nichts ändern.

  • Nochmal zu der Situation


    Wenn ich vor vielleicht 5,5 Jahren ein Gerichtsurteil gelesen habe, dann vor 2,75 Jahren etwas ähnlich gelagertes und vor vielleicht 4 Monaten nochmal etwas....

    Da du dich so vehement dagegen wehrst, selber nach einem Aktenzeichen zu googlen, scheinen die Behauptungen dann wohl doch eher deiner Phantasie entsprungen zu sein.

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