Was fällt euch auf?

  • Mit Rollern umgehen können - das ist das Stichwort.

    Auf dem Fahrrad hab ich fahren gelernt, fürs Mofa (25 km/h) eine theoretische und praktische Prüfung, sogar halbamtlich (staatl. Schule).

    "Fahren" gelernt habe ich als Kleinkind auf dem Dreirad! ;-)

    Dann kam schon der Roller! Zuerst mit Holzgestell und Holzrädern, später Stahlrahmen und Gummiräder - Luftbereift! ;):D

    Erst danach kamen die Fahrräder.


    Später Kleinkrafträder, angefangen mit einem SR2 (offiziell 45km/h) dann S50/S51 (offiziell 60km/h) und am Ende Motorräder MZ ETZ 125/150/250.

    Dann kamen schon die PKW.



    Für die Kleinkrafträder brauchte ich nur eine praktische Prüfung, wenn ich mich recht erinnere. Es ist lange her. ;-)

    Ich weiß nur, dass der Prüfer mein KKrad am Gepäckträger festgehalten hat und ich sollte anfahren ohne es abzuwürgen. Eine Fahrt zum Beispiel durch die Stadt fand definitiv nicht statt.


    (Tret-) Rollerfahren war für meine Generation keine Wissenschaft. Das konnten schon kleine Kinder! Heute scheint das wirklich anders zu sein. Manche Kinder (keine behinderten, keine mit krankhaften Beeinträchtigungen! Die meine ich nicht! Das ist etwas anders!) müssen heute schon zum Bewegungstherapeuten! Für mich ist das unbegreiflich. Kinder mit krummen Rücken vom Rumsitzen und Handyspielen........ =O

  • Für die Kleinkrafträder brauchte ich nur eine praktische Prüfung, wenn ich mich recht erinnere. Es ist lange her. ;-)

    ...und einen Erste-Hilfe-Lehrgang beim Roten Kreuz (Preis weiß ich nicht mehr) und für 5 Mark einen Sehtest beim (Haus)Arzt...

    Und vier Jahre später Klasse 5 für 50 Mark (auf dem W50) bei der GST.

  • Wo ist jetzt der nenneswerte Unterschied zum (E-)Bike? Die meisten Radler ignorieren die StVO lockers genauso.

    OK, ein paar gibts, die Miet-Scooter sind langsamer und versichert und haben sogar Licht und Reflektoren.

  • Wo ist jetzt der nenneswerte Unterschied zum (E-)Bike? Die meisten Radler ignorieren die StVO lockers genauso.

    Ebenso wie die meisten Autofahrer - es merken nur viele gar nicht. Beispiel: (korrekte) Verwendung des Fahrtrichtungsanzeigers nach § 9 StVO.

  • Üben im fließenden Verkehr? Halte ich für keine so gute Idee. Aber einfach losfahren und hoffen es kommt nix unvorhergesehenes, wie z.B. Fußgänger, die "nach Gehör" die Fahrbahn überqueren?

    Vor der Frage standen wir übrigens auch vor der ersten Fahrt. Meine Frau hatte von vorn herein ausgeschlossen, das wir ohne Test im Dunkeln quer durch Bielefeld fahren. Wir hatten aber Glück das wir am frühen Abend an einem Werksgelände, mit einer breiten Zufahrtsstraße und großem Parkplatz vorbei kamen, wo auch ein paar Roller in der Gegend herum standen. Dort haben wir tatsächlich ein paar Proberunden gedreht. Dabei beobachtet von einem Paar in einem Tesla, welche gerade nachgeladen haben. Bis dahin dachte ich übrigens, das die Roller Moped/Motorrad-Like mit dem Fahrgriff beschleunigt werden. Unsere hatten jedoch einen Hebel für den rechten Daumen, der sich als sehr feinfühlig herausstellte.

    Ich denke das die meisten aufsteigen und losfahren. Wir sind Ende 40, da heilen Knochenbrüche nicht mehr so schnell. Da wird man vorsichtig.

  • Im weiteren Sinne wäre es schön, wenn man auch einen Forenführerschein mit Altersbeschränkung (nach unten und oben) einführen würde. Denn einfach über Dinge rumzumotzen, von denen man keine Ahnung hat, und dann noch gleich mit Verboten zu kommen, hat ja leider Hochkonjunktur...


    Na jedenfalls sind die Roller so revolutionär wie Smartphone und Bitcoin. Wer nicht dabei sein will, bitte... Man soll ja niemandem zu seinem Glück zwingen ;)

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Die Argumentation mit dem Führerschein halte ich für sekundär, wer seinen Führerschein braucht sollte ihn halt nicht leichfertig aufs Spiel setzen.

    Denn wenn man Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht ist der Lappen beim Fahrrad auch bei 0.5 Promille weg, beim Auto schon bei 0.3.

    Kann man das irgendwo nachlesen? Mir mir lediglich bekannt dass man in dem Falle automatisch eine Teilschuld bekommt.

  • ...Mir mir lediglich bekannt dass man in dem Falle automatisch eine Teilschuld bekommt.

    Das ist wiederum falsch, Teilschuld gibts (abgesehen von Haftung aus der Betriebsgefahr) auch nur wenn der Alkoholeinfluss mutmaßlich zum Unfall beigtetragen hat.

    Wartest du bei Rot an der Ampel und dir kracht einer hinten drauf kannst du auch sternhagelvoll sein ohne eine Teilschuld zu bekommen (verlierst dann halt wegen Alkohol den Lappen wenns auffällt).

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