Was fällt euch auf?

  • Glücklicherweise ist mir kurz vor Ablauf der Gewährleistung ein Artikel aus dem Netto MD Onlineshop kaputt gegangen. Also habe ich die Rechnung herausgesucht und wollte es schriftlich reklamieren. Die Internetseite verwies aber lieber auf die Hotline. Nun gut, vielleicht gehts damit schneller. Nach circa 5 Minuten Warteschleife kam ich dran.


    Die Hotlinerin sagte mir, ob ich denn noch die Sicherheitshinweise des Produkts hätte. Dies bestätigte ich. Ob ich mich denn dann schon an den Hersteller gewandt hätte, weil das doch schneller ginge. Ich sagte, dass ich das nicht möchte, da ich den Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen habe. Dann fragte sie mich noch, wo das Produkt defekt sei und ich in 2 Tagen eine Reaktion erhalten werde.


    Nach einer Abfrage bei Google weist im ersten Treffer die IHK darauf hin, dass es dem Käufer vollkommen egal sein könne, wer der Hersteller ist. Ansprechpartner ist erstmal der Verkäufer.


    Schon dreist, wie hier versucht wird die Kunden abzuwimmeln. :cursing:

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  • ....


    Schon dreist, wie hier versucht wird die Kunden abzuwimmeln. :cursing:

    Jein. Je nachdem ob du tatsächlich die Gewährleistung oder die Herstellergarantie in Anspruch nehmen möchtest, ist die Frage grundsätzlich berechtigt. Das Problem ist dabei häufig, das weder Kunde noch Hotline die Unterschiede und Freiheiten dazu kennen.


    BTW: Wollte man den Zeitpunkt zur Beweislastumkehr nicht mal von 6 auf 12 Monate anheben?


    /Edit: Seit Januar 2022 :thumbup:

    https://www.mdr.de/ratgeber/re…ufen-recht-kunde-100.html

  • Jein. Je nachdem ob du tatsächlich die Gewährleistung oder die Herstellergarantie in Anspruch nehmen möchtest, ist die Frage grundsätzlich berechtigt. Das Problem ist dabei häufig, das weder Kunde noch Hotline die Unterschiede und Freiheiten dazu kennen.

    Die Hotties werden sicher schon gebrieft sein den Kunden an den Hersteller zu verweisen

    Neben dem administrativen Aufwand den ein Gewährleistungsfall verursacht muss ein Onlinehändler. nämlich sie Versandkosten des Kunden übernehmen, während man an den Hersteller i.d.R. auf eigene Kosten einschicken muss.

    Dazu verwirkt man das Recht auf Wandlung wenn der Reparaturversuch mehrfach fehlschlägt.

    Wichtig ist eine 24 monatige Herstellergarantie nur insofern dass sie die Wahrscheinlicjkeit einer reibungslosen Abwicklung erhöht, muss der Händler auch noch die Reparatur selber zahlen wird er ggf. die Karte mit der Beweislast beim Kunden ziehen (alternativ Verschulden des Kunden am Defekt unterstellen).

  • Zwischen Gewährleistung und Garantie kann ich schon unterscheiden. Grundsätzlich geht es mir darum, dass der Mangel behoben wird. Von wem ist mir dabei herzlich "Latte". Jedoch ist für mich derjenige der erste Ansprechpartner, der mir auch die Rechnung ausgestellt hat bzw. Mein Geld für das Produkt angenommen hat bzw. Wollte.

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  • Oft wird ja damit argumentiert, dass die Reparatur schneller geht, wenn man direkt beim Hersteller reklamiert.


    Das habe ich dann auch schonmal gemacht, mit Verweis auf das Gespräch mit dem Verkäufer, war damals Otto Versand, das wirkte als Beschleuniger sogar sehr gut.


    Bei Handys und hier besonders bei Apple, wendet man sich doch automatisch an Apple, weil der Service dort besser ist und vor allem weil es schnell geht, und nicht an den, der das Apfelteil über den Tresen geschoben hat, oder?

  • Nach einer Abfrage bei Google weist im ersten Treffer die IHK darauf hin, dass es dem Käufer vollkommen egal sein könne, wer der Hersteller ist. Ansprechpartner ist erstmal der Verkäufer.


    Schon dreist, wie hier versucht wird die Kunden abzuwimmeln. :cursing:

    Der Verkäufer repariert in der Regel nichts mehr, sondern sendet das defekte Gerät an den Hersteller/ die vom Hersteller vorgegebene Werkstatt.


    Wenn Du alle Zeit der Welt hast, kannst Du beim Verkäufer reklamieren.

    Ich habe in den wenigen Fällen, wo ich musste, immer beim Hersteller reklamiert (AVM, Apple, ein Grafik-Tablet). Bei einem Artikel (TV) beim Verkäufer, weil der Hersteller aus der Türkei nicht in Deutschland vertreten ist.


    Bei einer Reklamation eines Artikels von einer richtig großen Verkäufer-Bude (Amazon,…) kannst Du auch dort reklamieren. Die senden Dir oft einfach ein Austauschgerät.

    4 Mal editiert, zuletzt von Truthahn ()

  • Das ist aber nur ein Nebeneffekt, da an der Abwicklung weniger Beteiligte involviert sind.

    Viele denken das die Leistungen bei Garantie und Gewährleistung gleich sind, nur einmal vom Hersteller erbracht und einmal vom Händler. Die Gewährleistung deckt aber nur Mängel ab die beim Kauf vorhanden oder angelegt waren. Das muss man in Zweifelsfall beweisen (können). Stichwort: Beweislastumkehr. Garantien ist diese Sichtweise üblicherweise egal, da diese auch Mängel abdecken die während der Laufzeit auftreten. Dafür kann die Garantien auch Dinge ausschließen und deckt nicht zwangsläufig alle Mängel ab. Dafür bekommt man die Möglichkeiten zur Rückabwicklung etc. nur über den Weg der gesetzlichen Gewährleistung. Beides hat halt Vor- und Nachteile.

  • Echt misslungene Übersetzungen in einer App. Was mit "Ventilatoren" gemeint ist kann ich mir ja noch denken. Bei "Der Schalter für Weltfeuervorhang ist hier" bin ich aber wirklich ratlos.

  • Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von "Der Preis ist heiß" ^^


    Was kostet ein Mehrkorn-Brötchen hier in der Bäckerei?


    Was kostet dort ein Stück Erdbeer-Kuchen (mit richtigen Erdbeeren)?


    Und beim Spritpreis fällt mir auf, dass scheinbar kurz vor der Steuer-Senkung E10 an den 6 Tankstellen in meiner Nähe kaum noch unter 2 € zu haben ist. Vor ca. 4 Wochen lag der noch bei 1,88. Zu Beginn der Krise hatte ich mir mal den Preis für 2550 Liter Heizöl gemerkt: 3170 €, ging dann hoch bis 3720, momentan nur noch schlappe 3090 €.

    Ich nutze: 1&1 | GMX FreePhone | Sipgate | Fonial | Easybell | Freevoipdeal | AVM | Motorola G54 | Kubuntu 22.04 | Windows 11 | Android 💯 ✅

  • Ich habe schon länger den Eindruck dass sich das Preisgefüge bei den Handwerksbäckern geändert hat, seit dass praktisch alle Lebensmitteldiscounter frisch (auf)gebackenes im Sortiment haben. Bei einfachen Broten, Brötchen, Brezeln und Croissants haben sie dadurch massive Konkurrenz, und halten sich preislich zurück, bei Kuchen und Torten hingegen nicht.

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