Habe eine Prepaid-SIM und eine Postpaid-SIM gekündigt. Allerdings reagiert klarmobil seit einigen Tagen einfach nicht darauf.
Der Klarmobil Thread
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Ich habe auf meine E-Mail Anfang Dezember außer der Bestätigung dass sie innerhalb von 6 Werktagen bearbeitet wird nie eine Antwort erhalten. Zum Glück hatte es sich selbst erledigt.
Würde mal anrufen. -
Hallo zusammen,
ich habe zum Mai 2020 meinen Vertrag bei Klarmobil gekündigt und heute per Telefon ein Angebot zur Verlängerung bekommen:5GB mit LTE 50.000
Allnet Flat (Telefon & SMS)
Netz:Vodafone
Preis: 10 Euro pro MonatMeine Frage: Ist das ein gutes Angebot? Oder gibt es hier Leute, die in letzter Zeit bessere Angebote bekommen haben?
Wichtig wäre mir dabei das Vodafone-Netz.
Danke Euch! -
Mahlzeit,
über Crash-Tarife wird aktuell angeboten:
750 MB LTE 25mbit
100 Min
2,99€ (in den 1. 24 Monaten)Ist da VoLTE/WiFi mit dabei? Bei Teltarif hiess es alle Postpaid Voicetarife bei Klarmobil erhaltens - auch die reduzierten?
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Hallo,
auf der Homepage bietet Klarmobil den Allnetflattarif 3+2 im Telekomnetz für 9,99€ an.
Bei VVL soll dieser Vertrag 11,99€ kosten. Wie kann ich auch den 9,99€ Vertrag bei einer VVL bekommen?
Danke -
Mahlzeit,
über Crash-Tarife wird aktuell angeboten:
Ist da VoLTE/WiFi mit dabei? Bei Teltarif hiess es alle Postpaid Voicetarife bei Klarmobil erhaltens - auch die reduzierten?
Ich hatte letztes Mal den 2,99€-Tarif abgeschlossen. Von Anfang an VoLTE/Wifi perfekt!
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der neue Shop Handyhelden bietet momentan 17 GB für 4,99 Euro an.
>>Angeblich dauerhafter Tarif /monatlich kündbar.
Nur 19,99 Euro Anschlussgebühr.
Über klarmobil im Telefonicanetz.
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Klarmobil: Ärger durch untergeschobene Verträge durch Telefonanrufe
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die klarmobil GmbH wegen untergeschobener Verträge und der Aufforderung zur Zahlung unbestellter Produkte abgemahnt.
Ein Verbraucher berichtete uns, dass ihm ohne seine Zustimmung kostenpflichtige Dienste von „Audioteka“ und „Norton Security“ untergeschoben wurden.
Werbeanrufe sind nur mit Einwilligung erlaubt - diese können Sie jederzeit widerrufen.Im aktuellen Fall wandte sich ein Kunde des Unternehmens klarmobil an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Mitarbeitende hatten dem Verbraucher in zwei Telefonaten Produkte vorgestellt und versprochen, ihm Informationen dazu per E-Mail zu schicken. Sollte der Kunde Interesse an den Produkten haben, müsse er die Aktivierung der Dienste selbst vornehmen. Doch es kam anders:
Statt Informationen gleich Vertrag erhalten
Jeweils vom selben Tag erhielt der Betroffene eine Auftragsbestätigung im Online-Kundenpostfach, in der klarmobil von einem abgeschlossenen Vertrag ausging. Das erste Mal handelte es sich um ein Abo von Audioteka (Hörbuchanbieter). Nach einem kostenlosen Monat als „Treueangebot“ wurden 9,99 Euro pro Monat abgebucht.
Beim zweiten Mal wurde ihm nahegelegt, den Norton Security Online Service für das Handy auszuprobieren. Der Mitarbeiter am Telefon argumentierte, dass auch die Bundesnetzagentur gerade aktuell vor dem Godfather Trojaner warne. Das sei eine sehr aggressive Schadsoftware die im Umlauf sei, die sich durch die normale Nutzung der Geräte- sprich dem Internetzugang- selbstständig auf den Geräten installiert. Dadurch seien bei Mobilfunkkunden in den letzten Wochen hohe Kosten entstanden oder persönliche Daten gestohlen worden. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale war der Trojaner verstärkt Anfang 2023 in Umlauf – der aktuelle Anlass war also fraglich.
Irreführende Angaben sind verboten
Wirksam ist ein Vertrag erst, wenn ein Angebot explizit angenommen wird. Nur der Zusendung von Informationen zuzustimmen, reicht nicht aus. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch irreführende Kommunikation in unerwünschte Verträge gedrängt oder gar zur Zahlung von nicht bestellten Dienstleistungen aufgefordert werden. Ein häufiges Muster der Anbieter: Kundinnen und Kunden erhalten Werbeanrufe und willigen ein, dass ihnen Infomaterialien zugesandt werden. Später bemerken sie bei einem Blick auf die Rechnung, dass bereits ein Abo läuft, das sie nie abgeschlossen haben. Im Fall von klarmobil hat die Verbraucherzentrale dieses Verhalten abgemahnt.
https://www.verbraucherzentral…raege-durch-telefonanrufe
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Klarmobil: Ärger durch untergeschobene Verträge durch Telefonanrufe
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die klarmobil GmbH wegen untergeschobener Verträge und der Aufforderung zur Zahlung unbestellter Produkte abgemahnt.
Ein Verbraucher berichtete uns, dass ihm ohne seine Zustimmung kostenpflichtige Dienste von „Audioteka“ und „Norton Security“ untergeschoben wurden.
Werbeanrufe sind nur mit Einwilligung erlaubt - diese können Sie jederzeit widerrufen.Im aktuellen Fall wandte sich ein Kunde des Unternehmens klarmobil an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Mitarbeitende hatten dem Verbraucher in zwei Telefonaten Produkte vorgestellt und versprochen, ihm Informationen dazu per E-Mail zu schicken. Sollte der Kunde Interesse an den Produkten haben, müsse er die Aktivierung der Dienste selbst vornehmen. Doch es kam anders:
Statt Informationen gleich Vertrag erhalten
Jeweils vom selben Tag erhielt der Betroffene eine Auftragsbestätigung im Online-Kundenpostfach, in der klarmobil von einem abgeschlossenen Vertrag ausging. Das erste Mal handelte es sich um ein Abo von Audioteka (Hörbuchanbieter). Nach einem kostenlosen Monat als „Treueangebot“ wurden 9,99 Euro pro Monat abgebucht.
Beim zweiten Mal wurde ihm nahegelegt, den Norton Security Online Service für das Handy auszuprobieren. Der Mitarbeiter am Telefon argumentierte, dass auch die Bundesnetzagentur gerade aktuell vor dem Godfather Trojaner warne. Das sei eine sehr aggressive Schadsoftware die im Umlauf sei, die sich durch die normale Nutzung der Geräte- sprich dem Internetzugang- selbstständig auf den Geräten installiert. Dadurch seien bei Mobilfunkkunden in den letzten Wochen hohe Kosten entstanden oder persönliche Daten gestohlen worden. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale war der Trojaner verstärkt Anfang 2023 in Umlauf – der aktuelle Anlass war also fraglich.
Irreführende Angaben sind verboten
Wirksam ist ein Vertrag erst, wenn ein Angebot explizit angenommen wird. Nur der Zusendung von Informationen zuzustimmen, reicht nicht aus. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch irreführende Kommunikation in unerwünschte Verträge gedrängt oder gar zur Zahlung von nicht bestellten Dienstleistungen aufgefordert werden. Ein häufiges Muster der Anbieter: Kundinnen und Kunden erhalten Werbeanrufe und willigen ein, dass ihnen Infomaterialien zugesandt werden. Später bemerken sie bei einem Blick auf die Rechnung, dass bereits ein Abo läuft, das sie nie abgeschlossen haben. Im Fall von klarmobil hat die Verbraucherzentrale dieses Verhalten abgemahnt.
https://www.verbraucherzentral…raege-durch-telefonanrufe
Fast so gut wie Vodafone
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Abwarten! Es ist gar nicht so lange her, dass eine Klage der Verbraucherzentrale gegen Freenet, also dem gleichen Konzern, abgewiesen wurde, insbesondere weil vor Gericht dem betroffenen Verbraucher nachgewiesen werden konnte, wesentliche Sachverhalte, die letztendlich zur Klage führten, unwahr wiedergegeben zu haben, s. hier
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