ZitatOriginal geschrieben von morsum
Leider hat mir heute die Hotline die Zwangsumstellung zum 1.5. bestätigt. Der (diesmal kompetent klingender) Mitarbeiter hat ein Sonderkündigungsrecht abgelehnt, da eine Gebührenreduzierung vorgenommen wurde. ...
Der Hotliner mag zwar kompetent geklungen haben, er war es aber sicher nicht. Werden einzelne Tarife innerhalb von Verträgen zuungunsten eines Kunden geändert, ist es rechtlich für eine SoKü irrelevant, ob ein anderer Tarif zugunsten des Kunden gändert wird. Dies ergab sich früher aus § 28 TKV. Möglicherweise ist eine derartige SoKü nun über das AGB-Gesetz oder das BGB abgedeckt. Ich halte auch allein schon die E-plus AGBs für rechtlich ausreichend, wonach eine fristlose Kündigung aus "wichtigem Grund" möglich ist.
Gruß
muli