Ja, denn diese Aufgaben könnte jeder andere dafür bezahlte nicht kirchliche Träger auch übernehmen. Die Kirche sollte sich auf ihr "Kerngeschäft" konzentrieren, die Religionsausübung, und keine Krankenhäuser und Kindergärten betreiben wo sie als Arbeitgeber auftritt, und sich ziemlich fragwürdige Sonderrechte (Streikverbot, keine Betriebsräte, Kündigung bei Kirchenaustritt, Wiederverheiratung als Kündigungsgrund, u.s.w. u.s.f.) raus nimmt. Meine Meinung...
Das gehört nun mal auch zu einer pluralen Gesellschaft, dass es ethnisch, sprachlich und/oder religiös orientierte private bzw. öffentlich-rechtliche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser etc pp gibt. Bei evangelischer und katholischer Kirche gibt es dafür inzwischen auch oft gGmbHs oder ähnliches als Träger (ggf. noch entsprechenden Trägern der Caritas oder Diakonie zugeordnet).
Und die ‚Sonderechte‘ kirchlicher Einrichtungen werden erfreulicherweise immer weiter auf die sinnvollen Kernbereich der Kirchen eingeschränkt. Zuletzt z.B. wieder vom EuGH: https://www.haufe.de/personal/…kuendigung_76_571990.html