Die Politik kann denken was sie will, so lange sie es beim denken belässt. Vorschriften machen, wie die Leute ihre Gärten, auf deren eigenen Grund und Boden, zu gestalten haben... geht gar nicht.
Geht doch:
Artikel 14 Grundgesetz
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.