Wenn man die Fahrtätigkeit nachweisen kann, wird man nicht als Fahranfänger eingestuft!
So kenne ich es auch. Deswegen ab und zu mal bestätigen lassen ![]()
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Wenn man die Fahrtätigkeit nachweisen kann, wird man nicht als Fahranfänger eingestuft!
So kenne ich es auch. Deswegen ab und zu mal bestätigen lassen ![]()
Es gibt auch Versicherungen, die einen Zweitwagen mit einem ähnlichen SFR einstufen, wie das Erstfahrzeug. Auch wenn dieses bei einer anderen Versicherung ist. Schwierig wird es nur, wenn man aus steuerlichen Gründen einen vom ständigen Fahrzeugführer abweichenden Halter hat.
Dann geniess das mal noch tüchtig. In drei Wochen, wenn der Tankrabatt ausläuft, sieht es wieder ganz anders aus.
Dann tanke ich wieder überwiegend in Zelezna Ruda.
Aber ansonsten fürchte ich vorallem Preissteigerungen zum 1. Oktober (Mindestlohn, Gasumlage) und 1. Januar (Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie, evtl. Abschaltung der verbleibenden KKWs, ausserdem läuft meine 34,07 ct/KWh Preisgarantie auf Strom aus).
Deshalb regele ich vertraglich, dass ich den SF bei Ausscheiden mitnehmen darf. Allerdings habe ich meinen privaten auch mitgebracht.
Im Zweifelsfall ist das kein Bumerang, denn das ist immer so. Als ich mir mein Cabrio gekauft habe, musste ich das auch bezahlen, obwohl ich mit dem privat genutzten Geschäftswagen SF 33 habe. Wenn der SF von Deinem Bekannten jetzt verfällt, freut sich die Versicherung!
Soweit ich weis haben allerdings die Flottenversicherungen für grössere Unternehmen keine SF-Stufen, da dürfte es dann schwierig werden direkt einen SF-Rabatt mitzunehmen. Der Arbeitgeber oder dessen Versicherung könnte kann natürlich trotzdem bestätigen das xx Jahre ein Firmenwagen gefahren wurde, aber ob das der Folgeversicherung reicht.
Bei einem Bekannten von mir wurde der Dienstwagen jetzt zum Bumerang.
Der SF-Rabatt wird leider oft zum Bumerang!
Vorallem echte Fahranfänger wird es nahezu unmöglich gemacht mit ihrem frischen Führerschein legal Auto zu fahren, weil es für Fahranfänger keine bezahlbaren Tarife gibt.
Und auch die Versicherung über Angehörige oder Freunde, die so oft praktizier wird ist of eine halbseidene Sache, weil die Tarife zwar erlauben das auch Haushaltsangehörige oder sogar Fremde das Auto fahren dürfen, diese aber laut Versicherungsbedingungen mindestens 20-21 Jahre alt sein müssten und mindestens 1 Jahr Führerscheinbesitz haben müssten.
Oft kann man aber wenn man bei einer Versicherung schon andere Versicherungen hat direkt bei SF1 anfangen obwohl die offiziellen Tabellen SF0 (weniger als drei Jahre Führerscheinbesitz) oder SF1/2 (mindestens drei Jahre Führerscheinbesitz) vorsehen, kann dann aber quasi nie mehr die Versicherung wechseln ohne etwas SF-Rabatt zu verlieren.
Und es gibt auch keine einheiten Tabellen bei den Rückstufen, wer z.B. bei SF9 einen Schaden hat kann mit Glück in SF5 aber mit Pech in SF2 landen, wobei sich das aber verhindern lässt wenn man rechtzeitig wechselt.
Dann gibt es neuerdings die "Rabatt-Retter" Optionen die aber auch die Einschränkungen haben das der gerettete Rabatt nur bleibt solange man bei der Versicherung bleibt.
All das zusammen macht die KFZ-Versicherung extremst kompliziert.
Genau das scheint ja das Problem zu sein, wenn in den letzten 20 Jahren kein PKW auf ihn zugelassen war, und die Firma, die bestätigen könnte dass er Dienstwagen gefahren ist, existiert wie bereits erwähnt nicht mehr.
Es gibt ja eine Stellenbeschreibung für den Job für fahrende Tätigkeit, Zeugen privat und Familie, Gehaltsabrechnungen mit dem 1%-Regel-Nachweis usw. usf.
Man muss keinen Staatsakt draus machen. Den Versicherungen reicht oft schon der Anschein. Dann steigt man zumindest günstiger ein, aber sicherlich nicht als Fahranfänger, alleine schon wegen der Dauer, den man den Führerschein schon hat und des eigenen Alters.
Lohnt sich immer, einen guten Draht zu seinem Versicherungsvertreter zu haben, und nicht alles online und bei Check24 zu machen!
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Vorallem echte Fahranfänger wird es nahezu unmöglich gemacht mit ihrem frischen Führerschein legal Auto zu fahren, weil es für Fahranfänger keine bezahlbaren Tarife gibt.
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Sowas kommt von sowas. Hoher Anteil an Unfällen sorgt für hohe Kosten und diese werden auf die "Zielgruppe" umgelegt.
Wer am begleiteten Fahren teilnimmt, kann bei vielen Versicherungen die Beiträge für das erste Auto drücken.
Lieber gleich mit 16 den A1 Führerschein machen, der bringt mehr als BF17.
Ich könnte mir ein BF16 Modell gut vorstellen, das die Fahrschüler die Prüfungen für A1 und B zusammen mit 16 ablegen könnten, dann Autos aber die ersten 6 Monate nur begleitet fahren aber die verbleibende Zeit bis zum 18. Geburtstag zumindest im Heimatlandkreis und den Nachbarlandkreisen auch allein. Aber in dieser Zeit dann noch immer mindestens 50km im Monat begleitet fahren müssten.
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Ich könnte mir ... gut vorstellen, ...
Mit deiner Phantasie solltest du Bücher schreiben.
Es soll auch Fertiggerichte geben, die sollen in der Verpackung erhitzt werden. In der Mikrowelle soll dabei meist nur der Deckel ab.
Für Leute, die nicht kochen (können/wollen), sondern nur mal eben was warm machen, sind derartige Hinweise wirklich wertvoll.
beim rohen Schnitzel? Ich bitte Dich...
Leider muss man bei den Fertiggerichten wohl immer vorher das Kleinstgedruckte lesen - neulich hatte ich "Deckel nicht abziehen/einstechen" - schade, war schon passiert... Selten, aber kommt vor, auch ohne Luftventil (war nur ein kaum zu sehender Einschnitt, wo die Lust entweichen soll)...
(war nur ein kaum zu sehender Einschnitt, wo die Lust entweichen soll)...
Beim Anblick der meisten Fertiggerichte ist mir auch die Lust entwichen ![]()
beim rohen Schnitzel? Ich bitte Dich...
Ich las hier nur von Erhitzen. Nichts von Garen, Braten ect., oder dass es noch roh sei.
Man merkt wohl, Schnitzel sind auch absolut nicht mein Ding.
Meistens koche und esse ich fleischloses und frisch zubereitetes aus frischen (allenfalls schockgefrosteten) Zutaten. Ein abgepacktes Schnitzel ist da kein Teil meiner Lebenswelt. Genau wie ein Mikrowellenofen. Den gibts bei mir zu Hause auch nicht.
Bin jetzt wohl aufgefallen. ![]()
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